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Schufaeinwilligung
Ich/Wir willige(n) ein, dass der
Kreditgeber, der für meinen/unseren Wohnsitz zuständigen SCHUFA
Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Daten
über die Aufnahme (Kreditnehmer, Mitschuldner, Kreditbetrag, Laufzeit,
Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z.B. vorzeitige
Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Kredites übermittelt.
Unabhängig davon werden die Firmen der SCHUFA auch Daten aufgrund
nichtvertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung des Kredites,
Inanspruchnahme einer vertraglich vereinbarten Lohnabtretung,
beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, sowie
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden. Diese Meldungen dürfen nach dem
Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung
berechtigter Interessen der Firmen eines Vertragspartners der SCHUFA
oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch meine/unsere
schutzwürdigen Belange nicht beeinträchtigt werden. Die SCHUFA speichert
die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten,
Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen
einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die
gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, Informationen
zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An
Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA
vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der
Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt
die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein
berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die
SCHUFA übermittelt nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers;
subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und
Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA-Auskünften nicht enthalten.
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